Mitwirkungspflichten des Kunden

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Verpflichtungen eine Standardintegration voraussetzen. Stellt sich heraus, dass die geplante Integration nicht einer Standardintegration entspricht, müssen Aufwand und Terminplan neu überprüft werden. Es können Mehraufwände anfallen, die über einen Nachtrag geregelt werden müssen. Ausserdem besteht das Risiko, dass für eine schnelle Umsetzung keine Ressourcen garantiert werden können.

Pflichten des Kunden:


Generell: Neben der Erstellung eines eIAM-Dossier, müssen auch die nachfolgenden Regeln der eIAM Integration eingehalten werden:
  1. Mit der Integration SAML 2.0 oder OIDC; Bereitstellung der SP-Metadaten zum gewünschten Zeitpunkt veranlassen (Koordination mit Ansprechpartner Infrastrukturbereitstellung und Entwicklung).
  2. Dabei können Zertifikate der SG-PKI notwendig sein. Diese müssen ebenfalls durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden.
  3. Bestellung der Loadbalancer Einträge vor der Fachapplikation (Backend) oder für die extern betriebene Fachapplikation.
  4. Bei Fachapplikationen (Backends) die nicht in der SSZ, sondern z.B. im BV-Netz betrieben werden, müssen kundenseitig die Firewalls geöffnet, respektive Ausnahmebewilligungen dazu beantragt werden.
  5. Die Bereitstellung der Backends oder des externen SP ist zum gewünschten Zeitpunkt zu veranlassen.
  6. Die notwendigen Abklärungen bei Nutzung des delegierten Managements, WSG, eIAM-LDS und eIAM-AMW Schnittstellen, müssen abgeschlossen und im eIAM Dossier dokumentiert sein. Das eIAM Dossier muss mindestens 3 Wochen vor Liefertermin REF vollständig ausgefüllt vorliegen und durch den verantwortlichen Service Integration Engineer (SIE) abgenommen sein.
  7. Die BIT-Buchungselement (SAP PSP-Element) muss mindestens 2 Wochen vor Liefertermin REF dem eIAM-Team vorliegen.
Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, werden die Terminzusagen zurückgezogen und neue Terminvorgaben festgesetzt.