Dieser Artikel behandelt allgemein das Löschen von Benutzerkonten im Identity and Access Management der Bundesverwaltung. Dabei ist nach Kontoarten zu unterscheiden:
Für Konten des Login Verfahren FED-Login, die durch Prozesse der Personalabteilung (HR-Prozesse) gesteuert werden, können die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber nicht direkt Löschanträge stellen, dies betrifft als Mitarbeitende und anderweitig Affiliierte wie z.B. Kantonsmitarbeitende.
Für Konten der Login Verfahren CH-LOGIN und AGOV, welche eine natürliche Person in verschiedenen Rollen repräsentieren können (natürliche Person für sich selbst oder handelnd für eine juristische Person), können Löschanträge gestellt werden.
Folgen einer Löschung
Wenn Sie Ihr CH-LOGIN oder Ihr AGOV-LOGIN löschen lassen, verlieren Sie sämtliche Zugänge und potentiell sogar alle zugehörigen Daten zu den damit genutzten E-Government-Angeboten des Bundes, der Kantone und ihrer Gemeinden. Die Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden. Wenn Sie später ein neues Konto eröffnen, gehen die Zugänge trotzdem verloren. In diesem Fall müssen Sie das Onboarding bei allen betroffenen E-Government-Dienstleistern wiederholen und evtl. viele Daten erneut eingeben.
Technische Umsetzung der Löschung
Bei der Löschung wird Ihr Account-Konto aus dem nutzbaren Datenraum entfernt und in ein Archiv verschoben. Der Archiveintrag ist inaktiv, nicht reaktivierbar und unterliegt aufgrund der Nachvollziehbarkeitsanforderungen den übergeordneten Aufbewahrungsrichtlinien der Verwaltungsprozesse. Diese technische Umsetzung unterliegt dem rechtlichen Rahmen Ⅱ gemäss , insbesondere geregelt durch Art. 25 Abs. 1 IAMV betreffend "sicheren und geordneten Betrieb".